HIVHG · Gesetz über die humanitäre Hilfe für durch Blutprodukte HIV-infizierte Personen
HIVHG ст. 14Aufhebung der Stiftung
Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
Die Stiftung wird aufgehoben, wenn der Stiftungszweck erfüllt ist.
HIVHG · Gesetz über die humanitäre Hilfe für durch Blutprodukte HIV-infizierte Personen
Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
Die Stiftung wird aufgehoben, wenn der Stiftungszweck erfüllt ist.