HGB ст. 558Beurkundung
Zweiter Unterabschnitt Zeitcharter
Jede Partei des Zeitchartervertrags kann die schriftliche Beurkundung dieses Vertrags verlangen.
Zweiter Unterabschnitt Zeitcharter
Jede Partei des Zeitchartervertrags kann die schriftliche Beurkundung dieses Vertrags verlangen.