HGB ст. 555Sicherung der Rechte des Vermieters
Erster Unterabschnitt Schiffsmiete
Der Mieter hat die Rechte des Vermieters gegenüber Dritten für den Vermieter zu sichern.
Erster Unterabschnitt Schiffsmiete
Der Mieter hat die Rechte des Vermieters gegenüber Dritten für den Vermieter zu sichern.