HGB ст. 475hAbweichende Vereinbarungen
Sechster Abschnitt Lagergeschäft
Ist der Einlagerer ein Verbraucher, so kann nicht zu dessen Nachteil von den §§ 475a und 475e Absatz 4 abgewichen werden.
Sechster Abschnitt Lagergeschäft
Ist der Einlagerer ein Verbraucher, so kann nicht zu dessen Nachteil von den §§ 475a und 475e Absatz 4 abgewichen werden.