HGB ст. 456Fälligkeit der Vergütung
Fünfter Abschnitt Speditionsgeschäft
Die Vergütung ist zu zahlen, wenn das Gut dem Frachtführer oder Verfrachter übergeben worden ist.
Fünfter Abschnitt Speditionsgeschäft
Die Vergütung ist zu zahlen, wenn das Gut dem Frachtführer oder Verfrachter übergeben worden ist.