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HGB · Handelsgesetzbuch

HGB ст. 435Wegfall der Haftungsbefreiungen und -begrenzungen

Erster Unterabschnitt Allgemeine Vorschriften

ДействуетОфициальный текст

Die in diesem Unterabschnitt und im Frachtvertrag vorgesehenen Haftungsbefreiungen und Haftungsbegrenzungen gelten nicht, wenn der Schaden auf eine Handlung oder Unterlassung zurückzuführen ist, die der Frachtführer oder eine in § 428 genannte Person vorsätzlich oder leichtfertig und in dem Bewußtsein, daß ein Schaden mit Wahrscheinlichkeit eintreten werde, begangen hat.