HGB ст. 360
Erster Abschnitt Allgemeine Vorschriften
Wird eine nur der Gattung nach bestimmte Ware geschuldet, so ist Handelsgut mittlerer Art und Güte zu leisten.
Erster Abschnitt Allgemeine Vorschriften
Wird eine nur der Gattung nach bestimmte Ware geschuldet, so ist Handelsgut mittlerer Art und Güte zu leisten.