HGB ст. 167Verlustbeteiligung
Zweiter Abschnitt Kommanditgesellschaft
Soweit der Kommanditist die vereinbarte Einlage geleistet hat, sind die §§ 136 und 149 auf ihn nicht anzuwenden.
Zweiter Abschnitt Kommanditgesellschaft
Soweit der Kommanditist die vereinbarte Einlage geleistet hat, sind die §§ 136 und 149 auf ihn nicht anzuwenden.