HeimmwV ст. 8Mithilfe der Leitung
Erster Abschnitt Bildung und Zusammensetzung von Heimbeiräten
Die Leitung des Heims hat die Vorbereitung und Durchführung der Wahl in dem erforderlichen Maße personell und sächlich zu unterstützen und die erforderlichen Auskünfte zu erteilen.