HeimmwV ст. 35Übergangsvorschrift
Dritter Teil Ordnungswidrigkeiten und Schlussvorschriften
Heimbeiräte, die vor Inkrafttreten der Verordnung gewählt worden sind, müssen nicht neu gewählt werden.
Dritter Teil Ordnungswidrigkeiten und Schlussvorschriften
Heimbeiräte, die vor Inkrafttreten der Verordnung gewählt worden sind, müssen nicht neu gewählt werden.