HeimmwV ст. 27Beendigung der Tätigkeit
Fünfter Abschnitt Heimfürsprecher
Die Tätigkeit des Heimfürsprechers endet mit 1.
Ablauf seiner Amtszeit,
2.
Aufhebung seiner Bestellung durch die zuständige Behörde nach § 26.
Fünfter Abschnitt Heimfürsprecher
Die Tätigkeit des Heimfürsprechers endet mit 1.
Ablauf seiner Amtszeit,
2.
Aufhebung seiner Bestellung durch die zuständige Behörde nach § 26.