HeimMindBauV ст. 25Gemeinschaftsräume
Dritter Abschnitt Pflegeheime für Volljährige und gleichartige Einrichtungen
§ 20 Abs. 1 gilt entsprechend. Die Nutzflächen müssen jedoch so angelegt sein, daß auch Bettlägerige an Veranstaltungen und Zusammenkünften teilnehmen können.