HeilprG · Gesetz über die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung
HeilprG ст. 3
Die Erlaubnis nach § 1 berechtigt nicht zur Ausübung der Heilkunde im Umherziehen.
HeilprG · Gesetz über die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung
Die Erlaubnis nach § 1 berechtigt nicht zur Ausübung der Heilkunde im Umherziehen.