HebStPrV · Studien- und Prüfungsverordnung für Hebammen
HebStPrV ст. 1Inhalt des Studiums
Abschnitt 1 Allgemeines
Im Hebammenstudium sind der studierenden Person die in Anlage 1 genannten Kompetenzen zu vermitteln.
HebStPrV · Studien- und Prüfungsverordnung für Hebammen
Abschnitt 1 Allgemeines
Im Hebammenstudium sind der studierenden Person die in Anlage 1 genannten Kompetenzen zu vermitteln.