HebG · Gesetz über das Studium und den Beruf von Hebammen
HebG ст. 52Bekanntmachung
Abschnitt 2 Automatisch anerkannte Berufsqualifikationen
Das Bundesministerium für Gesundheit macht die jeweils aktuelle Fassung des Anhangs V Nummer 5.5.2 der Richtlinie 2005/36/EG im Bundesanzeiger bekannt.