HebG · Gesetz über das Studium und den Beruf von Hebammen
HebG ст. 44Bescheid über die Feststellung der Berufsqualifikation
Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
Auf Antrag ist der antragstellenden Person ein gesonderter Bescheid über die Feststellung der Gleichwertigkeit ihrer Berufsqualifikation zu erteilen.