HBPolVDAufstV ст. 21Bestehen der Seminararbeit
Abschnitt 3 Ausbildung
Die Seminararbeit hat bestanden, wer in der Seminararbeit mindestens fünf Rangpunkte erreicht hat.
Abschnitt 3 Ausbildung
Die Seminararbeit hat bestanden, wer in der Seminararbeit mindestens fünf Rangpunkte erreicht hat.