HBPolVDAufstV ст. 16Fächer der theoretischen Ausbildung
Abschnitt 3 Ausbildung
(1) Die Ausbildung erfolgt in den Fächern 1.
Einsatzlehre und Kriminalistik,
2.
Einsatzrecht,
3.
Führungslehre,
4.
Recht des öffentlichen Dienstes sowie
5.
Staats- und Verfassungsrecht.
(2) Die theoretische Ausbildung erfolgt an der Bundespolizeiakademie.