HAuslG · Gesetz über die Rechtsstellung heimatloser Ausländer im Bundesgebiet
HAuslG ст. 28
Kapitel VI Schluß- und Übergangsvorschriften
Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.
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Kapitel VI Schluß- und Übergangsvorschriften
Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.