HAuslG · Gesetz über die Rechtsstellung heimatloser Ausländer im Bundesgebiet
HAuslG ст. 19
Kapitel III Öffentliches Recht
Heimatlose Ausländer erhalten in der öffentlichen Fürsorge Leistungen in gleicher Höhe wie deutsche Staatsangehörige.
HAuslG · Gesetz über die Rechtsstellung heimatloser Ausländer im Bundesgebiet
Kapitel III Öffentliches Recht
Heimatlose Ausländer erhalten in der öffentlichen Fürsorge Leistungen in gleicher Höhe wie deutsche Staatsangehörige.