HafenSchAusbV · Verordnung über die Berufsausbildung zum Hafenschiffer/zur Hafenschifferin
HafenSchAusbV ст. 2Ausbildungsdauer
Die Ausbildung dauert drei Jahre.
HafenSchAusbV · Verordnung über die Berufsausbildung zum Hafenschiffer/zur Hafenschifferin
Die Ausbildung dauert drei Jahre.