HADVDV · Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den höheren Auswärtigen Dienst
HADVDV ст. 1Dauer des Vorbereitungsdienstes
Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
Der Vorbereitungsdienst für den höheren Auswärtigen Dienst dauert mindestens zwölf, in der Regel 14 Monate.