GVG · Gerichtsverfassungsgesetz
GVG ст. 184
Fünfzehnter Titel Gerichtssprache
Die Gerichtssprache ist deutsch. Das Recht der Sorben, in den Heimatkreisen der sorbischen Bevölkerung vor Gericht sorbisch zu sprechen, ist gewährleistet.
GVG · Gerichtsverfassungsgesetz
Fünfzehnter Titel Gerichtssprache
Die Gerichtssprache ist deutsch. Das Recht der Sorben, in den Heimatkreisen der sorbischen Bevölkerung vor Gericht sorbisch zu sprechen, ist gewährleistet.