GVG · Gerichtsverfassungsgesetz
GVG ст. 146
Zehnter Titel Staatsanwaltschaft
Die Beamten der Staatsanwaltschaft haben den dienstlichen Anweisungen ihres Vorgesetzten nachzukommen.
GVG · Gerichtsverfassungsgesetz
Zehnter Titel Staatsanwaltschaft
Die Beamten der Staatsanwaltschaft haben den dienstlichen Anweisungen ihres Vorgesetzten nachzukommen.