GVG · Gerichtsverfassungsgesetz
GVG ст. 1
Erster Titel Gerichtsbarkeit
Die richterliche Gewalt wird durch unabhängige, nur dem Gesetz unterworfene Gerichte ausgeübt.
GVG · Gerichtsverfassungsgesetz
Erster Titel Gerichtsbarkeit
Die richterliche Gewalt wird durch unabhängige, nur dem Gesetz unterworfene Gerichte ausgeübt.