GuAMKflAusbV ст. 23Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Abschlussprüfung
Unterabschnitt 4 Teil 2 der Abschlussprüfung in der Fachrichtung Außenhandel
(1) Die Bewertungen der einzelnen Prüfungsbereiche sind in der Fachrichtung Außenhandel wie folgt zu gewichten: 1.
Organisieren des Warensortiments und von Dienstleistungen
mit 25 Prozent,
2.
Kaufmännische Steuerung von Geschäftsprozessen
mit 15 Prozent,
3.
Prozessorientierte Organisation von Außenhandelsgeschäften
mit 30 Prozent,
4.
Fallbezogenes Fachgespräch zu einer betrieblichen Fachaufgabe im Außenhandel
mit 20 Prozent sowie
5.
Wirtschafts- und Sozialkunde
mit 10 Prozent.
(2) Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn die Prüfungsleistungen – auch unter Berücksichtigung einer mündlichen Ergänzungsprüfung nach § 24 – wie folgt bewertet worden sind: 1.
im Gesamtergebnis von Teil 1 und Teil 2 mit mindestens „ausreichend“,
2.
im Ergebnis von Teil 2 mit mindestens „ausreichend“,
3.
in mindestens drei Prüfungsbereichen von Teil 2 mit mindestens „ausreichend“ und
4.
in keinem Prüfungsbereich von Teil 2 mit „ungenügend“.