GtDITZBundVDV ст. 3Dienstbehörde
Abschnitt 1 Allgemeines
Dienstbehörde der Anwärterinnen und Anwärter ist das Informationstechnikzentrum Bund.
Abschnitt 1 Allgemeines
Dienstbehörde der Anwärterinnen und Anwärter ist das Informationstechnikzentrum Bund.