GtDFmEloAufklVDV ст. 39Bestandteile
Abschnitt 5 Laufbahnprüfung
Die Laufbahnprüfung besteht aus 1.
einer schriftlichen Prüfung und
2.
einer mündlichen Prüfung.
Abschnitt 5 Laufbahnprüfung
Die Laufbahnprüfung besteht aus 1.
einer schriftlichen Prüfung und
2.
einer mündlichen Prüfung.