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GO-MEDAS · Geschäftsordnung des Ausschusses für medizinische Ausstattung in der Seeschifffahrt

GO-MEDAS ст. 7Tagesordnung

ДействуетОфициальный текст

(1) Die Tagesordnung legt der Vorsitzende unter Berücksichtigung von Vorschlägen der Mitglieder fest.

(2) Änderungen oder Ergänzungen der Tagesordnung werden berücksichtigt, wenn sie im Einvernehmen mit dem Vorsitzenden erfolgen und den Mitgliedern des Ausschusses spätestens zwei Wochen vor der Sitzung mit Begründung zugegangen sind.

(3) Die Tagesordnung kann während der Sitzung geändert oder ergänzt werden, wenn der Ausschuss dies mit der Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder beschließt.