GO-MEDAS · Geschäftsordnung des Ausschusses für medizinische Ausstattung in der Seeschifffahrt
GO-MEDAS ст. 2Vorsitz
Den Vorsitz führt ein Vertreter des Bundesministeriums, der kein Stimmrecht hat. Der Vorsitzende kann an den Sitzungen aller Unterausschüsse nach § 8 teilnehmen.