GntVDDVCSVDV ст. 29Qualitätsmanagement
Unterabschnitt 2 Fachstudien
Die Einzelheiten der Evaluation der Fachstudien im Rahmen eines Qualitätsmanagements nach § 3 Absatz 7 der Grundordnung der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung regelt eine Evaluationsordnung.