GntDLSVVDV ст. 41Zusammensetzung der Prüfungskommission
Unterabschnitt 3 Zwischenprüfung
Die Prüfungskommission besteht aus mindestens drei Personen, die hauptamtlich Lehrende beziehungsweise Lehrbeauftragte des Fachbereichs Landwirtschaftliche Sozialversicherung sind und von denen eine den Vorsitz führt.