GntDLSVVDV ст. 20Dauer und Gliederung des Studiums
Abschnitt 3 Studienordnung
(1) Die Regelstudienzeit beträgt drei Jahre.
(2) Das Studium ist als dualer Studiengang konzipiert und besteht aus Fachstudien am Fachbereich Landwirtschaftliche Sozialversicherung der Hochschule des Bundes und aus praxisintegrierenden Studienphasen.
(3) Das Studium gliedert sich in folgende Studienabschnitte: Studienabschnitt
Studienart
Dauer
1
2
3
1
Einführungspraktikum
praxisintegrierende Studienphase
ein Monat
2
Grundstudium
Fachstudien
sechs Monate
3
Praktikum I
praxisintegrierende Studienphase
sechs Monate
4
Hauptstudium I
Fachstudien
drei Monate
5
Praktikum II
praxisintegrierende Studienphase
fünf Monate
6
Hauptstudium II
Fachstudien
drei Monate
7
Praktikum III
praxisintegrierende Studienphase
drei Monate
8
Hauptstudium III
Fachstudien
drei Monate
9
Hauptstudium IV
Fachstudien
drei Monate
10
Praktikum IV
praxisintegrierende Studienphase
drei Monate