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GntDAIVVDV · Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen nichttechnischen Dienst in der allgemeinen und inneren Verwaltung des Bundes

GntDAIVVDV ст. 7Studieninhalte, Module

Abschnitt 2 Studienordnung

ДействуетОфициальный текст

(1) Die Studieninhalte werden in Modulen vermittelt. Die Inhalte der Module richten sich nach dem Modulhandbuch in der jeweils bei Aufnahme des Studiums geltenden Fassung. Es sind alle Module zu absolvieren.

(2) Im Grundstudium sind Module in den folgenden Kompetenzbereichen zu absolvieren: 1.

Staatsrechtliche und politische Grundlagen des Verwaltungshandelns,

2.

Rechtliche Grundlagen des Verwaltungshandelns,

3.

Volks- und finanzwirtschaftliche Grundlagen des Verwaltungshandelns,

4.

Betriebswirtschaftliche Grundlagen des Verwaltungshandelns, Organisation und Informationsverarbeitung,

5.

Sozialwissenschaftliche Grundlagen des Verwaltungshandelns und Englisch.

(3) Im Hauptstudium sind Module in den folgenden Kompetenzbereichen zu absolvieren: 1.

Verfassungsrechtliche und europarechtliche Rahmenbedingungen der Bundesverwaltung,

2.

Öffentlich-rechtliches Handeln in der Bundesverwaltung,

3.

Privatrechtliches Handeln in der Bundesverwaltung,

4.

Betriebswirtschaft in der Bundesverwaltung,

5.

Finanzen in der Bundesverwaltung,

6.

Personal in der Bundesverwaltung,

7.

Interkulturelles Handeln in der Bundesverwaltung.

(3a) (weggefallen)

(4) Die Teilnahme an den Lehrveranstaltungen ist verpflichtend.

(5) Die Hochschule kann festlegen, dass digitale Lehrformate für einzelne Lehrveranstaltungen des Präsenz- und des Fernstudiengangs genutzt werden.