GntDAIVVDV ст. 1Diplomstudium
Abschnitt 1 Allgemeines
(1) Der Diplom-Studiengang „Verwaltungsmanagement“ an der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung (Hochschule) ist der Vorbereitungsdienst für den gehobenen nichttechnischen Dienst in der allgemeinen und inneren Verwaltung des Bundes.
(2) Der Diplom-Studiengang wird als Präsenzstudiengang und als Fernstudiengang angeboten.