GNG · Gesetz über die Neuordnung zentraler Einrichtungen des Gesundheitswesens
GNG ст. 1Eingliederung, Übernahme der Beamten und Arbeitnehmer
Art 2
Das Institut für Wasser-, Boden- und Lufthygiene wird in das Umweltbundesamt eingegliedert. Beamte und Arbeitnehmer dieses Institutes sind vom Tage der Eingliederung an Beamte und Arbeitnehmer des Umweltbundesamtes.