GmbHG · Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung
GmbHG ст. 32Rückzahlung von Gewinn
Abschnitt 2 Rechtsverhältnisse der Gesellschaft und der Gesellschafter
Liegt die in § 31 Abs. 1 bezeichnete Voraussetzung nicht vor, so sind die Gesellschafter in keinem Fall verpflichtet, Beträge, welche sie in gutem Glauben als Gewinnanteile bezogen haben, zurückzuzahlen.