GleiBStiftG · Gesetz zur Errichtung der Bundesstiftung Gleichstellung
GleiBStiftG ст. 14Rechtsaufsicht
Die Stiftung untersteht der Rechtsaufsicht des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.
GleiBStiftG · Gesetz zur Errichtung der Bundesstiftung Gleichstellung
Die Stiftung untersteht der Rechtsaufsicht des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.