GlashütteV · Verordnung zum Schutz der geografischen Herkunftsangabe „Glashütte“
GlashütteV ст. 2Herkunftsgebiet
Das Herkunftsgebiet umfasst folgende Gebiete im Freistaat Sachsen: 1.
die Stadt Glashütte,
2.
die Ortsteile Bärenstein und Lauenstein der Stadt Altenberg für die Zulieferung und Veredlung sowie
3.
die Landeshauptstadt Dresden für folgende, konkrete Veredlungsschritte: a)
Werkteile plattieren,
b) Werkteile galvanisieren,
c) Werkteile rhodinieren sowie
d) Laserarbeiten.