GKrimDVDV · Verordnung über die Vorbereitungsdienste für den gehobenen Kriminaldienst des Bundes
GKrimDVDV ст. 120Erfolgreiche Teilnahme an der Qualifizierungsmaßnahme
Abschnitt 5 Abschluss der Qualifizierungsmaßnahme „Ausbildungsverkürzung“
An der Qualifizierungsmaßnahme „Ausbildungsverkürzung“ hat erfolgreich teilgenommen, wer die mündliche Abschlussprüfung bestanden hat.