GG · Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
GG ст. 115b
X a. Verteidigungsfall
Mit der Verkündung des Verteidigungsfalles geht die Befehls- und Kommandogewalt über die Streitkräfte auf den Bundeskanzler über.
GG · Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
X a. Verteidigungsfall
Mit der Verkündung des Verteidigungsfalles geht die Befehls- und Kommandogewalt über die Streitkräfte auf den Bundeskanzler über.