Правовая библиотека и анализ дел · Австрия · Бельгия · Европейский союз
LAWxPERT Вход Бесплатная учётная запись

FPStatG · Gesetz über die Statistiken der öffentlichen Finanzen und des Personals im öffentlichen Dienst

FPStatG ст. 4Statistik des Steueraufkommens, der Hebesätze und der Umlagen

ДействуетОфициальный текст

Die Statistik nach § 1 Nr. 2 erfasst 1.

bei den Erhebungseinheiten nach § 2 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 und 2 folgende Erhebungsmerkmale: a)

jährlich

den Gemeindeanteil an der Einkommen- und Umsatzsteuer und die Gewerbesteuerumlage nach dem Ergebnis der Schlussabrechnung;

b) monatlich

das Aufkommen aus Steuern nach Steuerarten und Zöllen;

2.

bei den Erhebungseinheiten nach § 2 Absatz 2 Satz 1 Nummer 3 folgende Erhebungsmerkmale: a)

jährlich

die Hebesätze der Realsteuern nach der Festlegung in der Haushaltssatzung, die bis zum 30. Juni beschlossenen Änderungen der Hebesätze sowie die Umlagesätze der allgemeinen Umlagen und der Sonderumlagen;

b) vierteljährlich

das Aufkommen aus Steuern nach Steuerarten.