FlRG · Gesetz über das Flaggenrecht der Seeschiffe und die Flaggenführung der Binnenschiffe
FlRG ст. 20
Fünfter Abschnitt Übergangs- und Schlußbestimmungen
(Aufhebung anderer Vorschriften)
FlRG · Gesetz über das Flaggenrecht der Seeschiffe und die Flaggenführung der Binnenschiffe
Fünfter Abschnitt Übergangs- und Schlußbestimmungen
(Aufhebung anderer Vorschriften)