FeV · Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr
FeV ст. 48bEvaluation
10. Begleitetes Fahren ab 17 Jahre
Die für Zwecke der Evaluation erhobenen personenbezogene Daten der teilnehmenden Fahranfänger und Begleiter sind spätestens am 31. Dezember 2015 zu löschen oder so zu anonymisieren oder zu pseudonymisieren, dass ein Personenbezug nicht mehr hergestellt werden kann.