FELEG · Gesetz zur Förderung der Einstellung der landwirtschaftlichen Erwerbstätigkeit
FELEG ст. 18dBesonderheiten für das Beitrittsgebiet
Vierter Abschnitt Durchführung, Anwendung sonstiger Vorschriften, Kostentragung
§ 228a des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch und § 83 Abs. 3 des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte gelten entsprechend.