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Gesetz über das Fahrlehrerwesen

Действует69 статейТекст проверен 24.10.2026

Содержание

  1. Abschnitt 1 Fahrlehrerlaubnis
  2. ст. 1 Erfordernis und Inhalt der Fahrlehrerlaubnis
  3. ст. 2 Voraussetzungen der Fahrlehrerlaubnis
  4. ст. 3 Voraussetzungen für die Erteilung der Fahrlehrerlaubnis bei Inhabern eines Befähigungsnachweises aus einem anderen Staat
  5. ст. 4 Antrag auf Erteilung der Fahrlehrerlaubnis
  6. ст. 5 Antrag auf Erteilung einer Fahrlehrerlaubnis bei Inhabern eines Befähigungsnachweises aus einem anderen Staat nach § 3
  7. ст. 6 Meldepflicht der Inhaber einer Fahrlehrerlaubnis zur vorübergehenden und gelegentlichen Fahrschülerausbildung nach § 3 Absatz 1 Satz 2
  8. ст. 7 Fahrlehrerausbildung
  9. ст. 8 Fahrlehrerprüfung
  10. ст. 9 Anwärterbefugnis
  11. ст. 10 Erteilung der Fahrlehrerlaubnis und der Anwärterbefugnis
  12. ст. 11 Geistige und körperliche Eignung des Fahrlehrers, Prüfung der Zuverlässigkeit
  13. ст. 12 Pflichten des Fahrlehrers und Fahrlehreranwärters, Fahrschülerausbildung
  14. ст. 13 Ruhen und Erlöschen der Fahrlehrerlaubnis
  15. ст. 14 Rücknahme und Widerruf der Fahrlehrerlaubnis
  16. ст. 15 Erteilung einer neuen Fahrlehrerlaubnis
  17. ст. 16 Ausbildungsfahrlehrer und Inhalt der Ausbildung
  18. Abschnitt 2 Fahrschulerlaubnis
  19. ст. 17 Erfordernis und Inhalt der Fahrschulerlaubnis
  20. ст. 18 Voraussetzungen der Fahrschulerlaubnis
  21. ст. 19 Gemeinschaftsfahrschule
  22. ст. 20 Kooperation
  23. ст. 21 Voraussetzungen für die Erteilung der Fahrschulerlaubnis bei Inhabern eines Befähigungsnachweises aus einem anderen Staat
  24. ст. 22 Antrag auf Erteilung der Fahrschulerlaubnis
  25. ст. 23 Antrag auf Erteilung der Fahrschulerlaubnis, die zur Niederlassung im Inland berechtigt, an Inhaber eines Befähigungsnachweises aus einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union, eines anderen Vertragsstaats des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz
  26. ст. 24 Antrag auf Erteilung der Fahrschulerlaubnis zur vorübergehenden und gelegentlichen Fahrschülerausbildung an Inhaber eines Befähigungsnachweises aus einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union, einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz
  27. ст. 25 Meldepflicht des Inhabers einer Fahrschulerlaubnis zur vorübergehenden und gelegentlichen Fahrschülerausbildung
  28. ст. 26 Erteilung der Fahrschulerlaubnis
  29. ст. 27 Zweigstellen
  30. ст. 28 Fortführen der Fahrschule nach dem Tod des Inhabers der Fahrschulerlaubnis
  31. ст. 29 Allgemeine Pflichten des Inhabers der Fahrschule und der verantwortlichen Leitung des Ausbildungsbetriebs
  32. ст. 30 Anzeigepflichten des Inhabers der Fahrschule und der für die verantwortliche Leitung des Ausbildungsbetriebs bestellten Person
  33. ст. 31 Aufzeichnungen
  34. ст. 32 Unterrichtsentgelte
  35. ст. 33 Ruhen und Erlöschen der Fahrschulerlaubnis
  36. ст. 34 Rücknahme und Widerruf der Fahrschulerlaubnis, Widerruf der Zweigstellenerlaubnis
  37. ст. 35 Ausbildungsfahrschule
  38. Abschnitt 3 Fahrlehrerausbildungsstätten
  39. ст. 36 Notwendigkeit und sachlicher Geltungsbereich der amtlichen Anerkennung von Fahrlehrerausbildungsstätten
  40. ст. 37 Voraussetzungen der amtlichen Anerkennung
  41. ст. 38 Antrag auf amtliche Anerkennung
  42. ст. 39 Erteilung der amtlichen Anerkennung
  43. ст. 40 Allgemeine Pflichten des Inhabers und der für die verantwortliche Leitung der Fahrlehrerausbildungsstätte bestellten Person
  44. ст. 41 Anzeigepflichten des Inhabers und der für die verantwortliche Leitung der Fahrlehrerausbildungsstätte bestellten Person
  45. ст. 42 Aufzeichnungen
  46. ст. 43 Rücknahme und Widerruf der amtlichen Anerkennung
  47. Abschnitt 4 Sondervorschriften
  48. ст. 44 Fahrlehrer, Fahrschulen und Fahrlehrerausbildungsstätten bei Behörden
  49. Abschnitt 5 Seminarerlaubnis
  50. ст. 45 Erfordernis, Inhalt und Voraussetzung der Seminarerlaubnis zur Durchführung von Aufbauseminaren
  51. ст. 46 Erfordernis, Inhalt und Voraussetzung der Seminarerlaubnis Verkehrspädagogik
  52. ст. 47 Voraussetzungen für die Durchführung von Einweisungslehrgängen nach § 46 Absatz 2 Satz 1 Nummer 4
  53. ст. 48 Voraussetzungen für die Durchführung von Einführungsseminaren für Lehrgangsleitungen nach § 47 Absatz 1 Nummer 5
  54. ст. 49 Evaluierung
  55. Abschnitt 6 Gemeinsame Vorschriften
  56. ст. 50 Zuständigkeiten
  57. ст. 51 Überwachung
  58. ст. 52 Mitteilung über Eignungs- und Zuverlässigkeitsmängel
  59. ст. 53 Fortbildung
  60. ст. 54 Ausnahmen
  61. ст. 55 Kosten
  62. ст. 56 Bußgeldvorschriften
  63. Abschnitt 7 Registrierung
  64. ст. 57 Registerführung und Registerbehörden
  65. ст. 58 Zweck der Registrierung
  66. ст. 59 Inhalt der Registrierung
  67. ст. 60 Übermittlung der Daten zur Registrierung
  68. ст. 61 Übermittlung der Daten aus den Registern
  69. ст. 62 Abgleich der Daten mit dem Fahreignungsregister
  70. ст. 63 Übermittlung von Daten an öffentliche Stellen außerhalb des Geltungsbereichs dieses Gesetzes
  71. ст. 64 Weiterverarbeitung der Daten für wissenschaftliche und statistische Zwecke
  72. ст. 65 Datenvergleich zur Beseitigung von Fehlern
  73. ст. 66 Weiterverarbeitung der Daten durch den Empfänger
  74. ст. 67 Löschung der Daten
  75. Abschnitt 8 Ermächtigungsgrundlagen, Übergangs- und Schlussvorschriften
  76. ст. 68 Rechtsverordnungen
  77. ст. 69 Übergangsregelung