DNG · Gesetz für die Nutzung von Daten des öffentlichen Sektors
DNG ст. 13Rechtsweg
Für Streitigkeiten nach diesem Gesetz ist der Verwaltungsrechtsweg gegeben.
DNG · Gesetz für die Nutzung von Daten des öffentlichen Sektors
Für Streitigkeiten nach diesem Gesetz ist der Verwaltungsrechtsweg gegeben.