DHRV · Verordnung über das Deutsche Hämophilieregister
DHRV ст. 31Datenplausibilisierung
Abschnitt 6 Qualitätskontrolle und Qualitätssicherung der Daten des Registers
Das Register nimmt bei jeder Datenmeldung eine formale und inhaltliche Plausibilisierung der gemeldeten Daten vor. Die Datenplausibilisierung umfasst insbesondere Datentypprüfungen, Wertebereichsprüfungen und die Prüfung von Klassifikations- oder Schlüsselsystemen.