DesignV · Verordnung zur Ausführung des Designgesetzes
DesignV ст. 13Weiterbehandlung der Anmeldung
Abschnitt 2 Eintragungsverfahren
Ein Antrag auf Weiterbehandlung der infolge Fristversäumnisses zurückgewiesenen Anmeldung (§ 17 Absatz 1 des Designgesetzes) muss folgende Angaben enthalten: 1.
das Aktenzeichen der Anmeldung,
2.
den Namen des Anmelders und
3.
das Datum des Beschlusses, auf den sich der Antrag bezieht.