DBV · Verordnung zur arbeits- und sozialrechtlichen Beratung von Drittstaatsangehörigen
DBV ст. 9Weiterleitung der Leistung an Dritte
Die Weiterleitung von Zuschüssen an Dritte sowie die Einbindung von Teilvorhabenträgern in die Aufgaben eines Trägers sind ausgeschlossen.